PM: Bremer Staatsgerichtshof verwehrt 58.000 Bremern das Wahlrecht

Pressemitteilung vom 24. März 2014

Neun Prozent der Bremer Bürger/innen bleiben weiterhin vom Wahlrecht ausgeschlossen. Diese Entscheidung traf der Bremer Staatsgerichtshof vergangene Woche. SPD, Grüne und Linke hatten im Bremer Landtag ein Gesetz zur Ausweitung des Wahlrechts eingebracht. Demnach hätten EU-Bürger /innen zukünftig das Wahlrecht auf Landesebene erhalten, Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene. Der Bremer Staatsgerichtshof gab bekannt, dass dieses Gesetz nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist.

Deutschland gehört weiterhin zu den Schlusslichtern

Seit 1992 dürfen EU-Bürger/innen von ihrem Wahlrecht auf kommunaler Ebene Gebrauch machen und somit ihr Lebensumfeld aktiv mitgestalten. Drittstaatsangehörigen, die hier seit Jahren ihre Steuern zahlen, wird hingegen das Wahlrecht verwehrt. In Hamburg sind bislang 9,4 Prozent der Bevölkerung vom Wahlrecht auf Landesebene ausgeschlossen und in der Hauptstadt Berlin sind es sogar rund 13 Prozent. Mit Recht kann man hier von einem Demokratiedefizit sprechen. Dieses Demokratiedefizit mindert das Zugehörigkeitsgefühl von Millionen von Menschen in Deutschland und signalisiert ihnen, dass sie immer noch als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.

Damit gehört Deutschland in Europa weiterhin zu den Bremsern, wenn es um die politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Migrant/innen geht. Zahlreiche EU-Länder wie Schweden, Luxemburg oder Belgien haben das Stimmrecht für alle Bürger/innen bei Kommunal- und Regionalwahlen bereits eingeführt. Dies ist nicht an den Pass gebunden, sondern knüpft sich an den ständigen Aufenthaltsort der Wähler/innen und Kandidat/innen. Eine Ausweitung des Wahlrechts in Deutschland ist nach dem Bremer Urteil jetzt nur noch durch eine Änderung des Volksbegriffes im Grundgesetz zu erreichen. Erst eine Anpassung des Grundgesetzes würde der Realität eines vielfältigen Deutschlands gerecht. Menschen ohne deutschen Pass, die seit Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, müssen endlich die Möglichkeit bekommen, unsere Gesellschaft auch politisch mitzubestimmen.

In Berlin kämpfen zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Politiker/innen im Bündnis „Wahlrecht für Alle“ seit 2011 für eine Ausweitung des Wahlrechts für Berliner/innen ohne deutschen Pass.  Das Bündnis „Wahlrecht für Alle“ fordert die Bundesregierung auf, den Volksbegriff im Grundgesetz endlich der Realität eines vielfältigen Deutschlands anzupassen und demokratische Mitbestimmung für alle Menschen in Deutschland zu ermöglichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Louisa Prause per E-Mail (prause@citizensforeurope.org) oder Telefon (030- 20 93 8332)

Quellen:

Statistisches Landesamt Bremen 2013: Bremen in Zahlen 2013, S. 13; Angabe zur Zahl der Ausländer_innen abzüglich EU-Bürger_innen.
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 2013: Ausländische Bevölkerung in Hamburg am 31.12.2012, S. 4; Angabe zur Zahl der Ausländer_innen abzüglich EU-Bürger_innen. Online unter: http://www.statistik-nord.de/uploads/tx_standocuments/A_I_4_j12_HH.pdf

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