Demokratie ins Rollen bringen – Wahlrecht für Alle!

Mit seiner Fahrrademo, die bei schönem Wetter und guter Beteiligung stattfand, hat das Bündnis “Wahlrecht für Alle” die Berlinerinnen und Berliner auf ein grundlegendes Demokratiedefizit hingewiesen, nämlich dass die politische Mitbestimmung in dieser Stadt immer noch an die Staatsangehörigigkeit gekoppelt ist. Es war der Startschuss zu weiteren Aktivitäten zur Bundestagswahl im September und zur Europawahl im kommenden Jahr.


(Fotos von der Fahrraddemo am 8. Juni 2013. Direkt auf Flickr ansehen…)

Etwa 440.000 Berliner/innen sind von demokratischen Prozessen nahezu vollständig ausgeschlossen, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: Weder haben sie ein Wahlrecht, noch können sie sich an direktdemokratischen Verfahren beteiligen. Das Bündnis “Wahlrecht für Alle” fordert daher die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts sowie des Abstimmungsrechts auf Kommunal- und Landesebene für alle dauerhaft in Berlin lebenden Menschen. Das Wahlrecht ist ein zentrales Instrument der Einflussnahme auf die Politik und somit die Gestaltung unserer Lebensverhältnisse. Einwohner/innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird dieses Grundrecht jedoch nur teilweise gewährt beziehungsweise komplett vorenthalten. Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, auch darüber mitbestimmen sollen. Deutsche Staatsbürger/innen und Menschen ohne deutschen Pass besitzen identische Pflichten und sollten daher auch identische Rechte gewährt bekommen! Es gibt bereits viele Beispiele für ein „Wahlrecht für Alle“ in anderen europäischen Ländern: Insgesamt 15 EU-Staaten, darunter Länder wie Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Spanien, ermöglichen Drittstaatenangehörigen das Wahlrecht mindestens auf lokaler Ebene. Hierzulande wird gerade in Bremen die Ausweitung des Landeswahlrechts auf Bürger/innen der EU beraten. Zudem hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative in punkto Einführung eines deutschlandweiten kommunalen Wahlrechts für Menschen angekündigt, die keine Bürger/innen der EU sind. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft löst das von uns kritisierte Problem nicht. Diese zu beantragen ist mit hohen Hürden wie einer langen Wartefrist, gewissen Bildungsanforderungen und dem Nachweis eines lückenlosen Einkommens verbunden.

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